Legal Updates
Ära unabhängiger Aufsichtsräte…
Der kürzlich medial viel beachtete Rücktritt des Aufsichtsratsvorsitzenden einer der größten österreichischen Banken ruft die am 30.08.2018 veröffentlichten Fit & Proper Regeln der FMA in Erinnerung. Auf den neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde beruhend wurde das entsprechende Rundschreiben der FMA neuerlich verschärft. Wichtige Voraussetzungen sind die strenge Überprüfung von fachlichen Qualifikationen; die Beurteilung der kollektiven Eignung; Diversitätsaspekte; die größte Herausforderung ist aber, wie man medial verfolgen konnte, das Erfordernis nicht nur unvoreingenommene sondern – in Kreditinstituten von erheblicher Bedeutung – auch mindestens zwei unabhängige Aufsichtsräte zu haben.
10. Dezember 2018Kompetenzverschiebung in der Bankenaufsicht
Die Bundesregierung hat am 21.11.2018 eine Reform der Bankenaufsicht im Ministerrat beschlossen. Die Bankenaufsicht wandert fast ausschließlich unter das Dach der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) muss ihre Kompetenzen in diesem Bereich an die FMA abgeben. Die Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) bei der OeNB bleibt weiterhin für die Prüfung der Jahresabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen zuständig. Die FMA verliert jedoch ihre Rechnungslegungskontrollkompetenz an die Abschlussprüferaufsichts-Behörde (APAB). APAB war bisher ausschließlich für die Beaufsichtigung der Abschlussprüfer zuständig. Bis Mitte 2019 wird die Reform gesetzlich verankert und bis Ende 2019 werden die organisatorischen Änderungen umgesetzt.
26. November 2018Kostenlos war gestern
Bis vor kurzem durften Banken Entgelte für Bargeldbehebung bei Automaten von Drittanbietern nicht an ihre Verbraucherkunden weiterverrechnen. In seinem Erkenntnis vom 09.10.2018 hebt der Verfassungsgerichtshof dieses Verbot auf. Die aufgehobene Bestimmung verletzt Banken in ihrem Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums: Unabhängige Drittanbieter von Bankomaten konnten aufgrund dieser Bestimmung Entgelte für Bargeldbehebungen frei festsetzen. Diese Entgelte mussten aber von den kartenausgebenden Banken entrichtet werden. Dabei standen Bankomatkartenbreiber und Bank nicht einmal in einer Vertragsbeziehung zueinander. Die Aufhebung ist sofort – das heißt mit der Veröffentlichung des Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt – wirksam (G 9/2018-24, G 10/2018-27).
26. Oktober 2018Sparen ist nicht gleich zahlen
Seit Inkrafttreten des VZKG im Jahr 2016 ist das Anbieten von so genannten Verbraucherzahlungskonten mit verschiedenen Verpflichtungen verbunden – die noch dazu seither laufend erweitert werden. Der EuGH hat vor Kurzem ausgesprochen, dass gewisse Sparkonten keine Verbraucherzahlungskonten sind. Entscheidend war, dass die fraglichen Sparkonten über ein Zwischenkonto genutzt wurden. Zahlungskonten im Sinne der Zahlungsdienste-Richtlinie müssen auch die Möglichkeit einräumen Zahlungsvorgänge an Dritte auszuführen bzw. von Dritten zu empfangen. (EuGH C-191/17).
12. Oktober 2018Prospektpflicht trifft jeden
Kürzlich erging eine OGH – Entscheidung zur Prospektpflicht: Grundsätzlich trifft die Prospektpflicht Emittenten von bestimmten öffentlichen Veranlagungen und Wertpapieren. Nichtdestotrotz haften auch vom Emittenten verschiedene Anbieter, die die genannten Finanzprodukte öffentlich anbieten für die Einhaltung der Prospektpflichten. Neu ist in dieser Entscheidung, dass der Begriff des Anbieters weiter ausgedehnt wird. Die Bestimmungen des KMG werden so ausgelegt, dass jeder als Anbieter gilt, der eine Mitteilung an das Anlegerpublikum erbringt und dem diese Mitteilung zugerechnet werden kann (6 Ob 97/18k).
28. September 2018