Legal Updates
Konkretisierung fremder Spesen
In einer aktuellen Entscheidung hebt der OGH die AGB-Klausel einer Bank mit der Wortfolge „Fremde Spesen werden weiterverrechnet.“ auf. Die Klausel sei für den Durschnittverbraucher intransparent, weil sie unter der Auflistung sonstiger Dienstleistungen der Bank selbst, wie beispielsweise Mahnungen, Kartennachbestellungen etc., aufscheint. Dem Kunden werde so der Eindruck vermittelt, dass Spesen dritter Unternehmen jedenfalls zu tragen seien. Es sei für den Kunden nicht ersichtlich, ob diese „fremde Spesen“ für ausgelagerte Dienstleistungen oder unmittelbar für Dienstleistungen dritter Unternehmen entrichtet werden müssen. Der Rechtsprechung zufolge müssen Spesen, die weiterverrechnet werden „nachvollziehbar konkretisiert“ werden (1Ob57/18s).
14. September 2018Übermittlung darf kosten
Der OGH judiziert, dass Banken für die Übermittlung von Informationen zu einzelnen Zahlungsvorgängen einen angemessenen Kostenersatz verlangen dürfen, wenn der Bankkunde die Übermittlung verlangt. Dieses Entgelt betrifft nur die Übermittlung der genannten Informationen im Umfang des Rahmenvertrages. Informationen müssen auch nicht häufiger als einmal im Monat mitgeteilt werden. Weiters müssen auch keine zusätzlichen, als die gesetzlich geregelten Informationen übermittelt werden (9Ob11/18k).
31. August 2018Fit & Proper … und unvoreingenommen und unabhängig und kollektiv geeignet und verfügbar und…
Die FMA hat einen Entwurf für ein neues Fit & Proper Rundschreiben veröffentlicht. Wie schon die Vorläufer basiert er wesentlich auf den Fit & Proper Guidelines von EBA und ESMA. Neu sind unter anderem die Definitionen von „Unvoreingenommenheit“ und „Unabhängigkeit“ sowie die Regelungen zur Besetzung von Ausschüssen. Auch die kollektive Eignung von Geschäftsleitungsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern wird behandelt. Die Konsultationsfrist endete am 11.07.2018; es ist zu erwarten, dass der Inhalt des endgültigen Rundschreibens nur unwesentlich abweichen wird.
21. August 2018Neue Technologien erfordern neue Maßnahmen
Die neuen Risiken, die aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) resultieren erfordern neue Lösungen – auch für Banken. Die FMA hat aus diesem Grund kürzlich in Anlehnung an die relevanten EBA-Guidelines einen Leitfaden veröffentlicht. Typische IKT- Risiken wie das Risiko von Verlust von oder Schäden an der Verfügbarkeit, Integrität, Zugänglichkeit und Sicherheit von IKT-Infrastruktur und Daten werden darin behandelt. In ihrem Leitfaden empfiehlt die FMA neben der Implementierung einer eigenen Strategie auch viele konkrete Maßnahmen, die dazu dienen sollen diesen Risiken zu begegnen.
25. Juni 2018Verstärkter Senat: „wirkliche Übergabe“ durch einfache Erklärung
Schenkungen bedürfen nach österreichischem Recht eines Notariatsaktes oder der „wirklichen Übergabe“. Ein verstärkter Senat des OGH hat kürzlich entschieden: Für die „wirkliche Übergabe“ eines Wertpapierdepots reicht es aus, dem Geschenknehmer ein gemeinsames aber unbeschränktes Verfügungsrecht über das Depot einzuräumen. Dies kann vom Geschenkgeber beispielsweise durch eine einfache Abgabe einer Erklärung gegenüber der Bank gemacht werden. Dass der Geschenkgeber parallel selbst auch noch auf das Depot zugreifen kann, steht dem Vorliegen einer „wirklichen Übergabe“ nicht entgegen. Die Einräumung eines ausschließlichen Verfügungsrechts ist nicht erforderlich. (2 Ob 122/17f)
18. Juni 2018