Legal Updates
Zug-um -Zug Rückzahlungsanspruch für Finanzprodukte
Ein Finanzproduktberater mit Schulden wegen Schadenersatzansprüchen von Anlegern wurde insolvent. Der OGH judizierte hinsichtlich der Abwicklung in einer aktuellen Entscheidung: Einerseits ist der noch vorhandene Wert des vom Anleger erworbenen Finanzproduktes vom Schadenersatzanspruch des Anlegers abzuziehen. Andererseits wird das Finanzprodukt dem Finanzberater Zug-um-Zug rückübertragen. Zur konkreten Berechnung: Der noch vorhandene Wert des Finanzprodukts wird mit dem Schätzwert zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung berücksichtigt. Diese Form der Abwicklung ist neu im Insolvenzrecht. (1 Ob 208/17w)
25. Mai 2018Banken müssen ihre Anleger auch hinsichtlich Innenprovisionen aufklären
Eine Wertpapierfirma hat einem Anleger ein Wertpapierinvestment vermittelt und dabei das Wertpapieraufsichtsgesetzes verletzt. Insbesondere hätte die Wertpapierfirma dem Anleger umsatzbezogene Innenprovisionen offenlegen sollen, weil ein Interessenskonflikt zwischen dem Anleger und dem Dienstleister, der die Provisionen gewährt, vorlag. Die Verletzung des Wertpapieraufsichtsgesetzes kann laut einer aktuellen OGH Entscheidung auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche begründen. (4Ob94/17b)
17. Mai 2018Am Puls der Zeit
Ein Emittent, der Wertpapiere öffentlich anbietet oder deren Zulassung an der Wiener Börse beantragen will, muss einen umfassenden Wertpapierprospekt erstellen. Dieser hat die wesentlichen Informationen über den Emittenten und das Wertpapier zu enthalten. In einem Billigungsverfahren wird der Prospekt durch die FMA auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüft. Seit Anfang Jahres ist ein Billigungsantrag auch auf elektronischem Wege möglich. Es ist dazu nur eine einmalige Registrierung des Emittenten und die Einreichung des Prospekts über das elektronische Portal der FMA nötig. Eine weitere Erleichterung für die Emittenten stellt die Übermittlung des gebilligten Prospektes an die Oesterreichische Kontrollbank durch die FMA dar.
13. April 2018Aufforderung zum Hellsehen?
Der OGH befasst sich regelmäßig mit AGBen von Banken. Eine aktuelle Entscheidung betrifft die Wirksamkeit einer Zustimmungsfiktionsklausel in AGBen. Zustimmungsfiktionsklauseln erlauben es Banken unter bestimmten im KSchG und ZaDiG geregelten Voraussetzungen, die Zustimmung des Kunden zu einer Vertragsänderung zu fingieren. Aus dem Transparenzgebot leitet der OGH auch die Pflicht ab, den Verbraucher bereits bei Abschluss der Zustimmungsfiktionsklausel, auch über die Gründe für die Änderung zu informieren; nur auf diese Weise könne dem Risiko der künftigen Passivität des Verbrauchers ausreichend Rechnung getragen werden. Woher die Bank bereits bei Abschluss der Zustimmungsfiktionsklausel die Gründe für eine Vertragsänderung in der Zukunft kennen soll, ist eine andere Frage. (10Ob60/17x)
30. März 2018KschG gilt auch für Rechtswahlklauseln
Aufgrund einer Vorabentscheidung des EuGH kehrt der OGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab: Eine Rechtswahlklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verbrauchergeschäften ist unwirksam, wenn die Klausel nicht zusätzlich auf die Geltung von zwingenden Bestimmungen im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers hinweist. Weil die Klausel diesen Hinweis nicht enthielt, war sie intransparent für den Verbraucher und daher missbräuchlich. (2 Ob 155/16g)
12. März 2018