Legal Updates
Kein Schließfach bleibt anonym
Schließfachverwaltungsdienste können auch von Finanzinstituten, die keine Kreditinstitute nach BWG sind, als Haupttätigkeit betrieben werden. Aktuell erkennt der Verwaltungsgerichtshof dazu: Es liegt auch dann ein Schließfachverwaltungsdienst vor, wenn das Finanzinstitut das vermietete Schließfach nicht selbst verschließt. Im Ergebnis gelten die Geldwäschebestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und des BWG für alle – auch für „anonyme“ – Schließfächer. Finanzinstitute müssen daher eine Identifikationsfeststellung für Kunden von allen ihrer verwalteten Schließfächer durchführen (Ro 2017/02/0023).
6. Dezember 2017Eine Bank für alles
Am 12.10.2017 wurde eine Novelle des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) im Nationalrat beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass künftig Banken auch Gebühren für Barabhebungen ihrer Kunden von unabhängigen dritten Bankomatbetreitern entrichten müssen. In diesem Fall haben Banken keinen Einfluss auf die Höhe und Häufigkeit der Bankbehebungen ihrer Kunden und somit auch keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren durch unabhängige Bankomatbetreiber (Vertrag zu Lasten Dritter). Der Gesetzesbeschluss aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr bedenklich.
27. Oktober 2017EuGH präzisiert „wirksame Übermittlung“
Das Zahlungsdienstegesetz verlangt eine wirksame Übermittlung gewisser Informationen auf einem „dauerhaften Datenträger“. Was alles dieses Kriterium erfüllt, war lange Zeit unklar. Nur die Einstellung in das E-Banking-Postfach genügt nach den Kriterien des EuGHs nicht. Da ein solches Postfach vom Kunden nur für die Kommunikation mit der Bank genützt wird, bedarf es einer zusätzlichen Mitteilung an den Kunden. Diese Mitteilung muss an eine vom Kunden alltäglich genutzte E-Mail-Adresse versandt werden. (8Ob14/17t)
17. Oktober 2017Zinsanpassungsklausel: Kein „Einfrieren“ des Referenzindikators bei Null
Kreditzinsen werden regelmäßig variabel vereinbart, und zwar durch die Vereinbarung eines Aufschlages auf einen Indexwert. Seit das Zinsniveau so niedrig ist, dass manche Indices sogar negativ sind, wird darüber gestritten, wo denn „Schluss“ sei. Gute Gründe sprechen dafür, dass der Kreditnehmer zumindest den Aufschlag schuldet. Der OGH verneint dies allerdings. Variable Kreditzinsen kommen weiterhin aus der Summe von Aufschlag und Indexwert zustande. (3Ob88/17p)
8. September 2017Mehr Transparenz oder mehr Bürokratie?
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) wurde Ende Juni im Nationalrat beschlossen und Anfang Juli im Bundesrat genehmigt. Mit dem Gesetz werden wesentliche Teile der 4. Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt. Das Hauptziel ist die Verhinderung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung durch die unionsweite Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer. Die Registerbehörde ist beim BMF eingerichtet. Im Register sind die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften (somit auch von komplexen Konzernstrukturen), anderen juristischen Personen und von bestimmten Stiftungen einzutragen.
15. August 2017