Legal Updates
Der Gerichtskommissär muss wissen
Das Auskunftsrecht des Gerichtskommissärs und des Abhandlungsgerichts gegenüber Banken ist ausdrücklich im Bankwesengesetz geregelt. Diese Bestimmung differenziert zwischen Geheimnissen von verstorbenen Kunden und solchen anderer Personen nicht. Banken dürfen sich demnach gegenüber dem Gerichtskommissär und dem Abhandlungsgericht nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Das heißt insbesondere auch, dass Banken unter Hinweis auf Verletzung von Rechten Dritter oder Kontomitinhabern nicht die Auskunft verweigern dürfen.
25. November 2016Einzelunternehmer bleibt auch nach Löschung der Firma Bescheidadressat
Eine aktuelle Erkenntnis des VwGH hält fest, dass die Firma eines Einzelunternehmens nur eine Bezeichnung und kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Sie dient nur zur Kennzeichnung eines Unternehmens, dessen Rechtsträger ein Einzelunternehmer als natürliche Person ist. Ein Bescheid, der an die zwischenzeitig gelöschte Firma ergangen ist, wurde demnach gegenüber dem Einzelunternehmer erlassen. Ihn treffen daher die sich aus dem Bescheid ergebenden Verpflichtungen. Die Löschung seiner Firma hat darauf keine Auswirkungen (Ra 2015/08/0127).
6. Oktober 2016Zuständigkeit bei Kartelldeliktsschäden
Ein Bankkunde klagte eine internationale Bank auf Schadenersatz wegen Manipulation des LIBOR Referenzzinsatzes. Er behauptete, dass er deswegen höhere Zinsen für einen Kredit bei einer österreichischen Bank bezahlen musste. Der Schaden sei in Österreich eingetreten. EuGH Judikatur erlaubt Unternehmen am Ort ihres Unternehmenssitzes zu klagen, wenn sie Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen geltend machen. Der Wettbewerbsverstoß der internationalen Bank wurde bereits von der Europäischen Kommission festgestellt. Der OGH judizierte, dass in diesen Konstellationen auch Bankkunden an ihrem Wohnsitz, wo der Schaden eingetreten ist, klagen dürfen. (4Ob120/16z)
20. September 2016Persönliche Haftung
Der OGH präzisierte vor kurzem seine Judikatur zur persönlichen Haftung von GmbH – Geschäftsführern: Ein GmbH – Geschäftsführer haftet außer in den gesetzlich gesondert geregelten Fällen nur persönlich, wenn er auch persönlich rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat; dieser Haftungsausschluss gilt sowohl für mündliche Vereinbarungen als auch für Handlungen von Gehilfen, die bei Dritten einen Schaden verursachen. Für diese Fälle haftet die GmbH selbst für den eingetretenen Schaden. (8Ob62/16z)
16. September 2016Spaltung berechtigt Anleiheemittentin nicht zur Kündigung
In einer aktuellen Entscheidung befasste sich der OGH mit der richtlinienkonformen Interpretation des Spaltungsgesetzes. Demnach ist eine Anleiheemittentin nicht dazu berechtigt aufgrund einer Spaltung, das grundsätzlich unbefristete Rechtsverhältnis mit den Investoren zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist auch nur dann zulässig, wenn es der Emittentin nicht mehr zumutbar ist, das Rechtsverhältnis aufrecht zu erhalten. (1Ob93/16g)
30. August 2016