Legal Updates
Spätrücktritt bei Lebensversicherungen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen treffen den Versicherer Belehrungspflichten. Bei Verstößen konnten die Versicherungsnehmer noch Jahre später – meist bei schlechter Performance der Versicherung – eine Rückabwicklung verlangen. Um diese Praxis zu unterbinden, wurde das Gesetz 2018 novelliert. Nun bekam man nach fünf Jahren nur mehr den Rückkaufswert. Jedoch erkannte der OGH kürzlich die Unionswidrigkeit der Neuregelung. Denn für einen Rücktritt nach fünf Jahren sind die gleichen Rechtsfolgen vorgesehen wie bei einer Kündigung (§ 176 Abs 1 VersVG). Demnach bleibt in solchen Fällen die bisherige Rechtsprechung anwendbar. Die Lebensversicherung muss bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden. (7Ob185/21p)
16. März 2022Ausschluss Russlands aus dem Bankensystem SWIFT
Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine in Belgien ansässige Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie schafft gemeinsame Prozesse und Standards für teilnehmende Banken weltweit, um Zahlungen sicher und schnell abwickeln zu können. Der Rat der europäischen Union hat per Verordnung, infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine, einige russische Banken aus dem Bankensystem SWIFT ausgeschlossen. Das hat zur Folge, dass der Zahlungsverkehr von und nach Russland erheblich eingeschränkt wird. Internationale Alternativen gibt es nicht, jedoch hat Russland in den letzten Jahren eigene Zahlungssystem z.B. SPFS und Mir entwickelt. (ABl 2022 L 063)
2. März 2022Europäische Union leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein
2019 paktierte die Europäische Union eine Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden. Inhaltlich bezieht sich die Richtlinie auf die Meldung von Verstößen gegen explizit genannte Bereiche wie ua Geldwäsche oder Vergehen bei der Unternehmensbesteuerung. Die Mitgliedsstaaten waren grundsätzlich verpflichtet, bis 17.12.2021 ein nationales Gesetz zum Schutz von „Whistleblowern“ umzusetzen. Österreich hat dieses Gesetz noch nicht umgesetzt, weshalb die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet hat.
16. Februar 2022Verbraucher erhalten Zinsen von gestundeten Verbraucherkrediten zurück
Um durch die Pandemie arbeitslose gewordene bzw. in Kurzarbeit befindliche Verbraucher finanziell zu entlasten, wurde Anfang 2020 die gesetzliche Stundung von Kreditraten bei Verbraucherkreditverträgen beschlossen (vgl § 2 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz). Einige Banken verlangten auch während der Stundung weiterhin Sollzinsen von ihren Kunden. Dagegen klagte der Verein für Konsumenteninformation und bekam nun vor dem OGH recht. Demnach darf die gesetzliche Stundung nicht zu einer Belastung der Verbraucher führen. Die Banken haben nun drei Monate Zeit, um die zu viel bezahlten Zinsen zurückzuerstatten. (3Ob189/21x)
2. Februar 2022Novellierung des Pfandbriefgesetzes
Mit 08.07.2022 und die EU-Covered Bonds Richtlinie (EU-CB-RL) umsetzend tritt das neue Pfandbriefgesetz (PfandBG) in Kraft. Durch die Novellierung sollen die Attraktivität des österreichischen Marktes für gedeckte Schuldverschreibungen erhöht und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU beseitigt werden. Die derzeit in verschiedenen Bestimmungen enthaltenen Regegelungen zu gedeckten Schuldverschreibungen (HypoBG, PfandbriefG und FBSchVG) werden vereinheitlicht. Eine von vielen Neuerungen ist die Möglichkeit befugter Kreditinstitute, sämtliche Formen von gedeckten Schuldverschreibungen auszugeben. (BGBl. I Nr. 199/2021)
18. Januar 2022