Legal Updates
Keine Amtshaftung gegenüber geschädigten Bankkunden
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Republik Österreich den Kunden einer insolventen Bank gegenüber nicht für deren Schäden haftet auch wenn diese Schäden infolge mangelhafter Aufsicht einer Behörde entstanden. Rund 30 Kunden der Commerzialbank Mattersburg hatten Amtshaftungsklagen gegen den Bund eingebracht. Die entsprechende Gesetzesbestimmung ist jedoch verfassungskonform. Die Regulierung und Aufsicht der Banken ziele vielmehr auf den Schutz der Funktion des Finanzmarktes, nicht einzelner Anleger, ab. (VfGH vom 16.12.2021 zu GZ G 224/2021 ua.)
7. Januar 2022Keine Herausgabe des Fixkostenzuschusses an den Vermieter
In einer aktuellen Entscheidung setzte sich der OGH mit der Frage auseinander, ob Unternehmen den Fixkostenzuschuss bei COVID-19-bedingtem Mietzinsentfall an den Vermieter herauszugeben haben. Dies verneinte das Höchstgericht unter Bezugnahme auf den Zweck des Zuschusses. Demnach dient der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Liquidität von betroffenen Unternehmen und nicht dem Wettmachen des Mietzinsausfalls. Aufgrund der Schadensminderungsobliegenheit gegenüber der COFAG (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes GmbH) ist der Mieter sogar dazu angehalten Mietzinsminderungen geltend zu machen. (3 Ob 184/21m)
22. Dezember 2021Unbefristetes Rücktrittsrecht bei Anlegern von geschlossenen Immobilienfonds
Charakteristisch für geschlossene Immobilienfonds sind ein beschränktes Investitionsvolumen, einige wenige Investitionsgegenstände, lange Laufzeiten und sehr beschränkte Ausstiegsmöglichkeiten. Der VfGH bestätigte, dass Verbrauchern bei fehlender oder unvollständiger Anlegerbestätigung, grundsätzlich ein unbefristetes Rücktrittsrecht haben; Die entsprechenden Bestimmungen im Kapitalmarktgesetz (KMG) wurden als verfassungskonform bestätigt. (VfGH vom 25.09.2021 zu GZ G 130/2021-15)
9. Dezember 2021EuGH: Übernahmegesetz-Verfahren widerspricht EU-Recht
Die Übernahmekommission ist eine unabhängige und weisungsfreie Behörde, die bei der Wiener Börse eingerichtet ist. Gemäß Übernahmegesetz überprüft sie größere Kapitalmarkts-Transaktionen. Der Europäische Gerichtshof sieht in der derzeitigen Rechtslage jedoch ein Rechtsschutzdefizit. Die Übernahmekommission sei kein unabhängiges und unparteiisches Gericht und ein wirksamer Rechtsbehelf gegen ihre Entscheidungen nicht möglich. Damit stehe diese jedoch nicht in Einklang mit europäischem Recht, insb Art 47 der Europäischen Grundrechtecharta. (EuGH vom 09.09.2021 zu GZ: C 546/18 und C-605/18).
24. November 2021Der Single Resolution Board (SRB) und seine Bankenabgabe
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) hinsichtlich der Bankenabgabe für nichtig. Der SRB, eine Behörde der EU, gewährleistet die ordnungsgemäße Abwicklung von insolvenzbedrohten Finanzinstituten u.a. mittels Vorschreibung einer Bankenabgabe. Die klagenden Banken bemängelten die intransparente Berechnungsmethodik der Bankenabgabe. Diesem Argument folgte auch der EuG und führte aus, dass die zugrunde liegende Verordnung zur Bankenabgabeberechnung gegen EU-Recht verstößt. Der SRB kann das Urteil noch vom EuGH in letzter Instanz prüfen lassen (EuG vom 23.09.2020 zu GZ: T 411/17).
7. Mai 2021