Legal Updates
Feststellungbescheide von Amts wegen
Wie das VwG Wien in seinem Erkenntnis vom 18.02.2019 feststellte, darf eine Behörde darf von Amts wegen unter zwei Voraussetzungen einen Feststellungsbescheid erlassen. Dies ist dann zulässig, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn die Erlassung im öffentlichen Interesse liegt. Gemäß dem NAG darf die Behörde beispielsweise bei Kenntnis von bestimmten Umständen den Fortbestand eines damit verbundenen Aufenthaltsrechts überprüfen. Eine solche Kompetenz stellt allerdings keine gesetzliche Grundlage dar einen Feststellungsbescheid zu erlassen. (LVwG Wien 18.02.2019; VGW-151/016/14744/2018)
22. März 2019Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan
Ein DBA zwischen Österreich und Japan ersetzt seit 01.01.2019 ein damit außer Kraft getretenes aus dem Jahr 1961. Das neue DBA folgt grundsätzlich dem aktuellsten OECD-Musterabkommen. Wesentliche Änderungen im neuen DBA betreffen die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Quellensteuerbefreiungen für Konzerndividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Beteiligungsveräußerungen.
28. Februar 2019EU-Kommission: Japanischer Datenschutz ist gleichwertig.
Mit Beschluss der Kommission vom 23.01.2019 dürfen nun Daten ungehindert zwischen Japan und der EU hin und her fließen. Die Datenschutzgesetze wurden in Japan so geändert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Auch für europäische Unternehmen bedeutet dies eine Erleichterung. Sie müssen bei der Übermittlung von persönlichen Daten nach Japan keine weiteren Garantien vorweisen.
1. Februar 2019Neues Jahr, neues Einlagensicherungssystem
Das österreichische Einlagensicherungssystem wurde mit 1. Jänner 2019 grundlegend neu organisiert. Die bisher bestehenden Einlagensicherungseinrichtungen wurden in einem Institut, Einlagensicherung Austria GmbH, vereint, Nur die Banken der Erste Gruppe und Sparkassen behalten ihr eigenes Einlagensicherungsinstitut: die Sparkassen Haftungs GmbH. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennimmt oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringt, muss grundsätzlich der Einlagensicherung Austria GmbH angehören.
17. Januar 2019EU-Parlament billigt Freihandelsabkommen mit Japan
Das Freihandelsabkommen JEFTA zwischen der Europäischen Union und Japan ist beschlossen. Die EU-Abgeordneten stimmten dem bereits am 17.07.2018 ausverhandelt und vorgelegten Abkommen am 12.12.2018 im Europäischen Parlament mit 474 zu 156 Stimmen zu. Damit wird die größte Freihandelszone der Welt geschaffen. Das JEFTA Abkommen sieht den Abbau aller Zölle auf Waren vor. Es soll am 01.02.2019 in Kraft treten.
21. Dezember 2018