Das neue EU-Finanzanpassungsgesetz erleichtert Banken die Feststellung und Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern. Dies soll durch Erhöhung der Datenqualität im Register der wirtschaftlichen Eigentümer erreicht werden. So können berufsmäßige Parteienvertreter in Zukunft freiwillig Daten in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer hochladen. Bei Unstimmigkeiten der Angaben eines Kunden mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer können Banken in Zukunft ihren Kunden eine Nachfrist zur Behebung setzen. Nach Ablauf dieser Frist muss ein Vermerk über die Unstimmigkeit in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer gesetzt werden.