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Eine Bank für alles

Am 12.10.2017 wurde eine Novelle des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) im Nationalrat beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sieht vor, dass künftig Banken auch Gebühren für Barabhebungen ihrer Kunden von unabhängigen dritten Bankomatbetreitern entrichten müssen. In diesem Fall haben Banken keinen Einfluss auf die Höhe und Häufigkeit der Bankbehebungen ihrer Kunden und somit auch keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren durch unabhängige Bankomatbetreiber (Vertrag zu Lasten Dritter). Der Gesetzesbeschluss aus verfassungsrechtlichen Gründen sehr bedenklich.

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