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ESMA klärt über Informationspflichten auf

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat kürzlich ihre Liste mit den häufig gestellten Fragen zur MiFID II-Richtlinie aktualisiert. MiFID II wurde in Österreich im Wertpapieraufsichtsgesetz umgesetzt. Die ESMA stellt klar, dass Wertpapierfirmen auch Vorteile, die sie von Dritten erhalten, an Investoren offenlegen müssen, die sie für Leistungen außer Portfoliomanagement und unabhängiger Investitionsberatung erhalten.

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