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Wie man’s macht…

Verbraucher, die einer Kreditschuld als Mitschuldner, Bürge oder Garant beitreten, haben gewisse Informationsrechte. Die kreditgebende Bank muss sie unter Anderem über die finanzielle Lage des Hauptschuldners aufklären. Der OGH stellt nun auch Verbraucher, die eine Bankgarantie beibringen, unter den Schutz dieser Bestimmung. Denn bei Ziehung einer Bankgarantie haften solche Verbraucher ebenfalls mit ihrem gesamten Vermögen (gegenüber der Bank, welche die Garantie ausstellt). (1Ob40/17i)

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